Projektbild Edenharter
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Welche Unterlagen benötigen wir?

Ein Gutachten kann immer nur so "gut" sein wie seine Unterlagen, aus denen es hervorgeht. Hier sind wir teilweise auf Sie als Auftraggeber bzw. Eigentümer angewiesen, da wir nicht alles bei den Behörden recherchieren können. Ordnungsgemäße und komplette Unterlagen im Vorfeld erleichtern die Bearbeitung und verkürzen die Erstellungsdauer:

  • Grundbuchauszug (Amtsgericht)
  • Kataster- bzw. Lageplan M = 1:1.000 (Vermessungsamt)
  • Baupläne (Gemeinde/Landratsamt)
  • nur bei Eigentumswohnungen: Teilungserklärung, Wohngeldabrechnung, Protokolle von Eigentümerversammlungen
  • nur bei Vermietung: Mieterliste (Einnahmen-/Ausgabenaufstellung)
  • nur bei Betreiberimmobilien (Hotels, Gaststätten etc.): Gewinn- und Verlustrechnung (G+V) und Umsätze der letzten drei Jahre
  • soweit vorhanden: Flächenberechnungen, Baubeschreibung, Mietverträge, Energieausweis, ggf. frühere Gutachten (auch zu Altlasten, Schadstoff- und Bodengutachten etc.), ggf. rechtliche/vertragliche Einschränkungen (z.B. Wohnungsrecht, Nießbrauch, Grunddienstbarkeiten etc.).

Nicht vorliegende Unterlagen, Baupläne oder Flächenberechnungen können bei Bedarf durch unser Büro beschafft werden. Diese benötigen Sie ebenso bei einem beabsichtigten Kauf/Verkauf, einer Finanzierung, einer Erbfolge oder ggf. auch bei einem Rechtsstreit, den Sie hoffentlich nie führen müssen.

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Sachverständigenbüro Edenharter

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke (IHK München und Oberbayern)

Zertifizierter Gutachter CIS Hyp Zert (F/M)