Projektbild Edenharter
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Was bedeutet die "Öffentliche Bestellung und Vereidigung"?

Zur Erlangung des Gütesiegels "öffentliche Bestellung und Vereidigung" ist ein aufwendiges Aufnahme- und Prüfverfahren zu durchlaufen, bei der die persönliche Eignung und vor allem die besondere fachliche Qualifikation durch die Industrie- und Handelskammer geprüft und laufend überwacht wird.

Wer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt, erhält Sicherheit für private, unternehmerische und gerichtliche Entscheidungen. Dies war auch Grund für den Gesetzgeber, die öffentliche Bestellung einzuführen.

Die hervorgehobene Stellung der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen wird auch in Gesetzen und in der Rechtsprechung betont. So regeln die Straf- und auch die Zivilprozessordnung ausdrücklich, dass nur dann andere Sachverständige heranzuziehen sind, wenn besondere Umstände dies erfordern.

Vereidigte Sachverständige erhalten Zugang zur qualitativ hochwertigen Kaufpreissammlung der Gutachterausschüsse, d.h. zu allen notariell verbrieften Kaufverträgen in der jeweiligen Gemeinde bzw. in der nächsten Nachbarschaft.

Sie werden als Gerichtsgutachter bevorzugt beauftragt. Auch werden ihre Gutachten als Parteigutachten im Rahmen einer Rechtsstreitigkeit oder zur Vorlage beim zuständigen Finanzamt in der Regel anerkannt.

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Sachverständigenbüro Edenharter

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke (IHK München und Oberbayern)

Zertifizierter Gutachter CIS Hyp Zert (F/M)